Der Fachanwalt für Arbeitsrecht informiert: zurück
 
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Auf beiden Seiten hat das Arbeitsrecht viele Fallstricke. Bei Störungen im Arbeitsverhältnis kommt es häufig zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung.Lassen Sie sich daher in Zweifelsfällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent beraten.
 
Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht befassen wir uns insbesondere mit:
 
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung )
Teilzeit- und Befristungsrecht
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen ( bei Arbeitnehmern und Geschäftsführern )
Betriebsübergang
Schutz besonderer Personengruppen ( Schwangerschaft, Elternzeit, schwerbehinderte Menschen )
Beteiligung des Betriebsrates
Tarifrecht
Abmahnung
Zeugnis
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